Morgartenstrasse 1, 6003 Luzern
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Grundversicherung Als eidgenössisch anerkannter Psychotherapeut kann ich über die Grundversicherung / obligatorische Krankenpflegeversicherung (OPK) abrechnen. Sie zahlen in diesem Fall lediglich den üblichen Selbstbehalt und allenfalls die Franchise. Notwendig ist dafür eine vorgängige Anordnung durch Ihren Hausarzt / Ihre Hausärztin oder durch eine Psychiaterin / einen Psychiater. Eine Anordnung gilt für 15 Sitzungen und kann erneuert werden. Hier können Sie das Anordnungsformular mit meinen Angaben herunterladen oder Ihrem Arzt / Ihrer Ärztin weiterleiten: ↓ Download Selbst bezahlen Wollen Sie die Psychotherapie oder Psychoanalyse selbst bezahlen, lege ich mit Ihnen in der ersten Sitzung die Höhe des Honorars fest. Ich orientiere mich an den ortsüblichen Tarifen und an Ihren finanziellen Möglichkeiten und Lebensumständen.